Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488)

Sunday 5 November 2023

SUPERYACHT CREW-VISUM (UNTERKLASSE 488)

Das Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488) akzeptiert seit dem 19. November 2016 keine neuen Anträge mehr. Wenn Sie jedoch berechtigt sind, können Sie ein Visum für vorübergehende Aktivitäten (Unterklasse 408) beantragen.

VISA-INHABER

Wenn Ihnen bereits ein Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488) erteilt wurde, ist es wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Mit Visa Entitlement Verification Online (VEVO) können Sie Ihre Visadetails und Berechtigungen ganz einfach überprüfen.

Wie lange Ihr Visum gültig ist

Normalerweise ist das Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488) ab dem Ausstellungsdatum 12 Monate lang gültig. Es können jedoch auch kürzere Aufenthalte von drei oder sechs Monaten gewährt werden. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Australien ein weiteres Visum als Crewmitglied einer Superyacht beantragen möchten, müssen Sie ein Visum für vorübergehende Aktivitäten (Unterklasse 408) beantragen, während Sie noch im Besitz des Visums der Unterklasse 488 sind.

Was Ihnen dieses Visum ermöglicht

Wenn Ihnen das Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488) gewährt wird, haben Sie die folgenden Privilegien:

  • Bleiben Sie bis zu 12 Monate in Australien, mit der Möglichkeit kürzerer Aufenthalte von drei oder sechs Monaten.
  • Reisen Sie während der Gültigkeit des Visums mehrmals nach Australien ein.
  • Arbeiten Sie während Ihres Aufenthalts in Australien an der Superyacht Ihres Sponsors.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur Arbeiten ausführen dürfen, die Teil der routinemäßigen Wartung oder des Betriebs der Superyacht sind. Alle anderen Arbeiten sind untersagt.

IHRE PFLICHTEN

Als Visuminhaber müssen Sie alle Visabedingungen und australischen Gesetze einhalten.

ARBEIT IN AUSTRALIEN

Während Ihres Aufenthalts in Australien dürfen Sie nur als Superyacht-Besatzungsmitglied für Ihren Sponsor arbeiten. Jegliche Arbeit, die für den Sponsor oder Eigner der Superyacht ausgeführt wird und nicht Teil der täglichen Routinewartung oder des Geschäftsbetriebs ist, ist strengstens untersagt. Es ist ebenfalls nicht gestattet, für andere Personen oder für sich selbst zu arbeiten.

FALLS IHRE BESCHÄFTIGUNG BEENDET ODER SIE DEN ARBEITGEBER WECHSELN

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Suchen Sie einen anderen Arbeitgeber, der bereit ist, Sie zu sponsern, und beantragen Sie ein weiteres Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488).
  • Beantragen Sie eine andere Art von Visum.
  • Verlassen Sie Australien innerhalb von 28 Tagen oder vor Ablauf Ihres Visums.

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten, benötigen Sie einen neuen Sponsor und ein neues Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488). Um während Ihres Aufenthalts in Australien ein weiteres Superyacht-Crew-Visum zu beantragen, müssen Sie Ihren Antrag vor Ablauf Ihres aktuellen Visums oder mit einem anderen gültigen australischen Visum einreichen.

VERÄNDERUNGEN DER UMSTÄNDE MELDEN

Es ist wichtig, die Behörden zu benachrichtigen, wenn sich Ihre Umstände ändern. Dazu gehören Änderungen Ihrer Wohnadresse, Passdaten oder wichtige Ereignisse in Ihrer Familie wie Schwangerschaft, Geburt oder Tod. Zu diesem Zweck können Formulare wie das Formular 929 für die Änderung von Adress- und/oder Passdaten und das Formular 1022 für die Benachrichtigung über Änderungen der Umstände verwendet werden. Wenn Sie sich online beworben haben, können Sie Ihre Adress- und Reisepassdaten möglicherweise über ImmiAccount aktualisieren.

SPONSOREN

Dieser Abschnitt richtet sich speziell an zugelassene Sponsoren eines Besatzungsmitglieds für ein Superyacht-Crew-Visum (Unterklasse 488). Mit Visa Entitlement Verification Online (VEVO für Organisationen) können Sponsoren den Visastatus und die Berechtigungen der von ihnen gesponserten Personen überprüfen. Neue Anträge auf Sponsoring im Rahmen dieses Visums werden jedoch nicht mehr akzeptiert.

Wenn Sie vor dem 19. November 2016 als Superyacht-Crew-Sponsor zugelassen wurden, können Sie diese Genehmigung verwenden, um einen Antragsteller für ein vorübergehendes Aktivitätsvisum (Unterklasse 408) bis zum 18. Mai 2017 oder bis zum Ende Ihrer Genehmigung (je nachdem, was früher eintritt) zu sponsern. Nach dem 19. Mai 2017 müssen Sie online die Genehmigung als Sponsor für vorübergehende Aktivitäten beantragen, wenn Sie einen Antragsteller für ein Visum für vorübergehende Aktivitäten (Unterklasse 408) sponsern möchten.

Wenn Sie vor dem 19. November 2016 die Zulassung als Superyacht-Crew-Sponsor beantragt haben, wird Ihr Antrag gemäß der Gesetzgebung vor dem 19. November 2016 geprüft. Im Falle einer Genehmigung gilt die Förderung nur für neue Anträge auf ein Visum für vorübergehende Aktivitäten (Unterklasse 408) bis zum 18. Mai 2017.

SPONSORINGPFLICHTEN

Zugelassene Sponsoren müssen die folgenden Sponsoringverpflichtungen erfüllen:

  • Kooperieren Sie mit den gemäß dem Migrationsgesetz von 1958 ernannten Inspektoren.
  • Stellen Sie dem Minister Aufzeichnungen und Informationen zur Verfügung.
  • Informieren Sie die Behörden, wenn bestimmte Ereignisse eintreten.
  • Führen Sie Aufzeichnungen, die die Einhaltung der Verpflichtungen belegen.
  • Bestimmte Kosten dürfen nicht einer anderen Person erstattet, übertragen oder in Rechnung gestellt werden.
  • Zahlen Sie die Kosten für die Suche und Abschiebung eines illegalen Nichtstaatsangehörigen.

Sponsoren sind dafür verantwortlich, allen ihren Verpflichtungen nachzukommen, auch wenn sie eine andere Person autorisiert haben, in ihrem Namen zu handeln, einschließlich eines Migrationsagenten.

KOOPERIEREN SIE MITINSPEKTOREN

Sponsoren müssen mit Inspektoren zusammenarbeiten, die untersuchen, ob Sponsorenverpflichtungen eingehalten werden oder ob illegale Arbeitnehmer eingestellt wurden. Diese Verpflichtung beginnt mit dem Tag der Genehmigung des Sponsorings oder des Arbeitsvertrags und endet fünf Jahre nach dem Ende des genehmigten Sponsorings oder des Arbeitsvertrags. Die Zusammenarbeit mit Inspektoren kann die Gewährung des Zugangs zu den Räumlichkeiten, die Erstellung und Bereitstellung angeforderter Dokumente innerhalb des festgelegten Zeitrahmens und die Ermöglichung der Befragung relevanter Personen auf dem Gelände durch die Beamten umfassen.

AUFZEICHNUNGEN FÜHREN

Sponsoren müssen Aufzeichnungen führen, die die Einhaltung ihrer Verpflichtungen belegen. Diese Aufzeichnungen müssen in einem reproduzierbaren Format vorliegen und einige müssen von einer unabhängigen Person überprüft werden können. Die Aufzeichnungen müssen Meldungen an die Behörden enthalten, einschließlich Datum und Art der Meldung. Die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen beginnt mit dem Tag der Genehmigung des Sponsorings und endet zwei Jahre, nachdem der Sponsor nicht mehr genehmigt wurde und niemanden mehr sponsert. Aufzeichnungen müssen nicht länger als fünf Jahre aufbewahrt werden.

STELLEN SIE DEM MINISTER AUFZEICHNUNGEN UND INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG

Auf Anfrage eines Abteilungsbeamten müssen Sponsoren Aufzeichnungen oder Informationen im Zusammenhang mit ihren Sponsoring-Verpflichtungen und dem Sponsoring von Visuminhabern vorlegen. Diese Verpflichtung beginnt an dem Tag, an dem das Sponsoring genehmigt wird oder die Arbeitsvereinbarung beginnt, und endet zwei Jahre, nachdem die Sponsoring- oder Arbeitsvereinbarung endet und der Sponsor keinen Inhaber eines gesponserten Visums mehr hat. Die Nichtbereitstellung angeforderter Unterlagen oder Informationen kann zu Strafen führen.

TEILEN SIE UNS MIT, WENN BESTIMMTE EREIGNISSE EINTRETEN

Sponsoren müssen die Behörden schriftlich benachrichtigen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten, beispielsweise Änderungen ihrer Adresse und Kontaktdaten oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer primär gesponserten Person. Diese Verpflichtung beginnt an dem Tag, an dem das Standard-Geschäftssponsoring genehmigt wird oder der Arbeitsvertrag beginnt, und endet zwei Jahre, nachdem das Sponsoring oder der Arbeitsvertrag endet und der Sponsor niemanden mehr sponsert. Mitteilungen zu diesen Veranstaltungen sind per E-Mail oder Einschreiben an die angegebenen Adressen zu senden.

BESTIMMTE KOSTEN NICHT AN EINE ANDERE PERSON ERSTATTEN, ÜBERTRAGEN ODER BERECHNEN

Sponsoren ist es untersagt, Kosten, einschließlich der Kosten für Migrationsagenten, auf eine andere Person, beispielsweise einen gesponserten Visuminhaber oder deren Familienangehörige, zu übertragen oder in Rechnung zu stellen. Dazu gehören Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung, der Mitgliedschaft als Sponsor oder einem ehemaligen genehmigten Sponsor. Die Verpflichtung beginnt an dem Tag, an dem das Sponsoring genehmigt wird oder die Arbeitsvereinbarung beginnt, und endet, wenn die Genehmigung des Sponsors endet oder es keinen gesponserten Visumsinhaber mehr gibt.

ZAHLEN SIE DIE KOSTEN FÜR DAS AUFFINDEN UND ENTFERNEN EINES RECHTSWIDRIGEN NICHTBÜRGER

Wenn eine primär gesponserte Person oder deren Familienangehörige illegale Nichtstaatsangehörige werden, müssen die Sponsoren möglicherweise die Kosten tragen, die dem Commonwealth durch die Suche und/oder Entfernung aus Australien entstehen. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Kosten beginnt, wenn die geförderte Person ein illegaler Nichtstaatsangehöriger wird, und endet fünf Jahre nach ihrer Ausreise aus Australien. Die Nichtzahlung dieser Kosten kann zu Strafen führen.

ÜBERWACHUNG VON SPONSOREN UND VISA-INHABERN

Sponsoren unterliegen der behördlichen Überwachung, um die Einhaltung der Sponsoringpflichten sicherzustellen. Die Überwachung kann während des Sponsoringzeitraums und bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Sponsorings erfolgen. Dies kann den Austausch von Informationen mit anderen Regierungsbehörden, die Anforderung von Informationen von Sponsoren und die Durchführung von Ortsbesichtigungen umfassen. Die Nichteinhaltung der Zusammenarbeit mit den Inspektoren oder die Nichteinhaltung der Sponsoringpflichten kann zu Sanktionen führen.

SANKTIONEN FÜR DIE NICHTERFÜLLUNG IHRER SPONSORINGVERPFLICHTUNGEN

Wenn Sponsoren ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können die Behörden verschiedene Maßnahmen ergreifen, einschließlich des Verbots von Sponsoren, weitere Personen zu sponsern, des Verbots von Sponsoren, künftige Genehmigungen zu beantragen, und der Kündigung bestehender Sponsorings. Den Sponsoren können außerdem Verstoßanzeigen oder zivilrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Weitere Umstände, die zu Verwaltungsmaßnahmen führen können, sind unter anderem die Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen, die Nichterfüllung der Kriterien für die Zulassung als Sponsor oder ein Verstoß gegen Gesetze im Zusammenhang mit der für die nominierte Position erforderlichen Lizenzierung, Registrierung oder Mitgliedschaft.

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