Arbeitsbeschränkungen für Inhaber eines Studentenvisums

Arbeitsbeschränkungen für Inhaber eines Studentenvisums

Arbeitsbeschränkungen für Inhaber eines Studentenvisums

​​​Ab dem 1. Juli 2023 sind Inhaber eines Studentenvisums auf 48 Stunden Arbeit alle zwei Wochen beschränkt

Ab 1. Juli 2023 dürfen Inhaber eines Studentenvisums während des Studiums nicht mehr als 48 Stunden alle zwei Wochen arbeiten. Inhaber eines Studentenvisums haben keine Arbeitsbeschränkungen, wenn ihr Studiengang oder ihre Ausbildung nicht stattfindet. Diese Einschränkungen ermöglichen es den Studierenden, sich auf den Erwerb einer qualitativ hochwertigen australischen Ausbildung und Qualifikation zu konzentrieren, während sie gleichzeitig wertvolle Arbeitserfahrung sammeln und zum Arbeitskräftebedarf Australiens beitragen.

Die Arbeitsbedingungen für Studentenvisa wurden während der Pandemie gelockert und im Januar 2022 vollständig abgeschafft. Dadurch konnten Inhaber von Studentenvisa über ihr normales Limit von 40 Stunden alle zwei Wochen hinaus arbeiten, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Diese endete am 30. Juni 2023.

Die australische Regierung hat angekündigt, dass Inhaber eines Studentenvisums, die bereits am 9. Mai 2023 im Bereich der Altenpflege tätig sind, weiterhin uneingeschränkte Arbeitszeiten bei jeder Art von Arbeit in Australien ausüben können Altenpflegebereich bis 31. Dezember 2023. Die Befreiung gilt nur für Tätigkeiten im Altenpflegebereich. Jegliche Arbeit außerhalb dieses Sektors ist während der Kursdauer auf 48 Stunden alle zwei Wochen begrenzt. Die Arbeit im Bereich der Altenpflege muss bei einem zugelassenen Altenpflegeanbieter gemäß den Regeln der Aged Care Quality and Safety Commission von 2018 erfolgen, die im Rahmen des Aged Care Quality and Safety Commission Act 2018 (Act) festgelegt wurden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Medienmitteilung Behebung des Fachkräftemangels in Schlüsselindustrien und Wiederaufbau des internationalen Bildungssektors.

Informationen für Studierende

Studenten müssen ihre Visabedingungen kennen, einschließlich ihrer Arbeitsrechte gemäß Bedingung 8105. Arbeitsrechte können bei der Beantragung eines Studentenvisums von der Kursstufe und dem Visum beeinflusst werden.

Studenten können vor Kursbeginn nicht arbeiten. Einige Studierende können möglicherweise vor Beginn ihres Studiums arbeiten, wenn sie zum Zeitpunkt der Beantragung ihres Studentenvisums über ein Visum verfügten, das ihnen die Arbeit erlaubte. Ihr Anspruch auf Arbeit vor Studienbeginn hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Die Arbeitsbedingungen für Ihr Visum finden Sie unter  VEVO.

Ab dem 1. Juli 2023 sind Inhaber eines Studentenvisums während der Kursdauer auf 48 Arbeitsstunden alle zwei Wochen beschränkt. 48 Stunden alle zwei Wochen zu arbeiten, entspricht ungefähr drei Tagen pro Woche. Unter 14 Tagen versteht man einen Zeitraum von 14 Tagen, der an einem Montag beginnt.

Ein Beispiel dafür, wie das Arbeitslimit von 48 Stunden alle zwei Wochen für Inhaber eines Studentenvisums berechnet wird:

  • Woche 1: 15 Stunden Arbeit
  • Woche 2: 30 Stunden Arbeit
  • Woche 3: 30 Stunden Arbeit
  • Woche 4: 10 Stunden Arbeit.

Der Student darf in den zwei Wochen, bestehend aus den 14 Tagen der Wochen 1 und 2 (45 Arbeitsstunden), oder in den zwei Wochen, bestehend aus den 14 Tagen der Wochen 3 und 4 (40 Stunden), nicht gegen seine Arbeitsbedingungen verstoßen haben. Es kann jedoch sein, dass der Student in den zwei Wochen, bestehend aus den 14 Tagen der Wochen 2 und 3 (60 Arbeitsstunden), gegen seine Arbeitsbedingungen verstößt.

Die Arbeitsbedingungen für Ihr Visum finden Sie unter VEVO.

Sie müssen Ihre Studien- und Arbeitsverpflichtungen weiterhin in Einklang bringen.

Studenten müssen weiterhin:

  • ihre Kursanmeldung beibehalten
  • Sorgen Sie für eine zufriedenstellende Kursteilnahme
  • sicherstellen, dass der Kurs zufriedenstellend verläuft.

Inhaber eines Studentenvisums verstoßen möglicherweise gegen ihre Bedingungen, wenn sie:

  • stornieren Sie ihre Anmeldung
  • aufhören, am Unterricht teilzunehmen oder
  • keine zufriedenstellenden Kursfortschritte erreichen.

Studenten, die ein Master- oder Doktoratsstudium begonnen haben, können in Australien mehr als 48 Stunden alle zwei Wochen arbeiten.

Informationen für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sich weiterhin an die australischen Arbeitsgesetze halten. Ausländische Arbeitnehmer, einschließlich internationaler Studenten, haben nach australischem Arbeitsrecht die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer.

Während die Arbeitszeitbefreiung für die Altenpflegebranche gilt, werden das Innenministerium und die australische Grenzpolizei Folgendes tun:

  • Stornieren Sie nicht die Visa von Studenten, die mehr als 48 Stunden alle zwei Wochen im Altenpflegebereich arbeiten, gemäß Abschnitt 116(1)(b) des Migration Act 1958
  • Inhaber eines Studentenvisums, die im Altenpflegebereich arbeiten, dürfen nicht zur Untersuchung einer möglichen Straftat gemäß Abschnitt 235 des Migrationsgesetzes von 1958 verwiesen werden. (Dies könnte sich auf die Stunden beziehen, die ein Inhaber eines Studentenvisums in geleistet hatVerstoß gegen die Visabestimmungen)
  • Verweisen Sie keinen Studenten, der in der Altenpflegebranche arbeitet, oder relevante Drittarbeitskräfte als Arbeitgeber zur Untersuchung einer möglichen Straftat gemäß Abschnitt 245AC des Migrationsgesetzes von 1958. (Dies könnte sich auf die Zulassung eines Studentenvisums beziehen.) unter Verstoß gegen ihre Visumbestimmungen arbeiten).​

Diese Befreiung gilt nur für Personen, die in der Altenpflegebranche tätig sind. ​Andernfalls unterliegen die Arbeitszeitbeschränkungen für Studentenvisa der Durchsetzung durch das Ministerium und ABF.

Lesen Sie mehr über die Arbeitsbeschränkungen für Studenten Visuminhaber

 

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